Mitglied im PVBB werden Vereine – nicht einzelne Personen. Wer selbst spielen möchte, findet den Weg über unsere Mitgliedsvereine.
Voraussetzungen
- Der Verein hat seinen Sitz in Berlin oder Brandenburg.
- Er legt eine gültige Vereinssatzung vor.
- Er weist die Gemeinnützigkeit nach (Freistellungsbescheid).
- Verein und Organe stehen jedem offen.
- Er erkennt die Satzung des PVBB an.
So läuft es ab
- Aufnahmeantrag ausfüllen. Das PDF lässt sich am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken.
- Unterschreiben und senden. Rechtsverbindlich durch die vertretungsberechtigte Person, zusammen mit Satzung und Gemeinnützigkeitsnachweis.
- Der Vorstand entscheidet. Die Mitgliedschaft beginnt am Monatsersten nach dem Aufnahmebeschluss.
Was es kostet
Zurzeit nichts. Beiträge kann die Mitgliederversammlung erst festsetzen, wenn dem Verband mindestens drei Vereine angehören (§ 4 der Satzung). Über die Höhe entscheiden dann die Mitglieder selbst.
Noch unsicher?
Wir kommen gern vorbei, bringen Netze und Schläger mit und lassen Ihre Mitglieder eine Stunde lang selbst ausprobieren, worum es geht. Das kostet Sie nichts außer einer Hallenstunde. Vorführung anfragen.