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Regeln

Die Grundregeln in fünf Minuten. Wer sie kennt, kann mitspielen – alles Weitere lernt sich beim Spielen.

Feld und Netz

Das Feld misst 6,10 mal 13,41 Meter, also genau ein Badmintonfeld im Doppel. Das Netz hängt 0,914 Meter hoch an den Pfosten und 0,86 Meter in der Mitte. Beiderseits des Netzes liegt die 2,13 Meter tiefe Non-Volley-Zone – „die Küche“.

Der Aufschlag

  • Wird von unten geschlagen, der Schläger trifft den Ball unterhalb der Hüfte.
  • Diagonal ins gegenüberliegende Aufschlagfeld.
  • Beide Füße hinter der Grundlinie, mindestens ein Fuß am Boden.
  • Ein Versuch – kein zweiter Aufschlag wie beim Tennis.

Die Doppelaufschlagregel

Nach dem Aufschlag muss der Ball einmal aufspringen, bevor die annehmende Seite ihn zurückspielt. Und der Rückschlag muss ebenfalls einmal aufspringen, bevor die aufschlagende Seite ihn nimmt. Erst danach darf aus der Luft gespielt werden. Diese Regel nimmt dem Aufschlag den Vorteil und sorgt für längere Ballwechsel.

Die Küche

In der Non-Volley-Zone darf der Ball nicht aus der Luft gespielt werden. Man darf hineinlaufen und einen aufgesprungenen Ball spielen – aber wer aus der Küche heraus volleyt oder nach einem Volley mit dem Schwung hineingerät, verliert den Punkt. Das ist die Regel, die Pickleball seinen Charakter gibt.

Zählweise

Punkte macht nur die aufschlagende Seite. Gespielt wird auf 11 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung. Im Doppel schlagen beide Spielerinnen und Spieler einer Seite nacheinander auf, bevor der Aufschlag wechselt – mit einer Ausnahme zu Spielbeginn, wo die beginnende Seite nur einen Aufschlag hat.

Der Punktestand im Doppel

Angesagt werden drei Zahlen: eigene Punkte, gegnerische Punkte, und ob man erster oder zweiter Aufschläger ist – also zum Beispiel „4 – 2 – 1“. Das wirkt zunächst umständlich und ist nach zwei Spielen selbstverständlich.

Diese Übersicht ersetzt kein Regelwerk. Verbindlich sind die Regeln des Deutschen Pickleball Verbands beziehungsweise der internationalen Verbände. Für Turniere und Ligaspiele gelten sie in der jeweils gültigen Fassung.